Die Gesetzliche Krankenversicherung GKV

Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse lassen sich in gesetzliche Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und Familienversicherte unterscheiden. Die Leistungen, die sie alle im gleichen Maße von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erwarten dürfen, sind im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches festgeschrieben. Seit Januar 2009 zahlen alle Mitglieder der GKV - gleich welcher gesetzlichen Krankenkasse sie angehören - einen einheitlichen Beitragssatz von 14,9 Prozent (Stand März 2010). Je nachdem wie gut oder schlecht die eigenen Krankenkasse im vergangenen Jahr gewirtschaftet hat, kann sie ihre Kosten mit den Beitragseinnahmen decken oder sie muss Zusatzbeiträge einfordern. Da sich die gesetzlichen Krankenkassen weniger durch ihr Leistungsprofil als durch ihre präventiven Leistungsangebote und ihren Angebot an zusätzlichen Versicherungen unterscheiden, fällt die Auswahl der richtigen Krankenkasse nicht allzu schwer.

Aber da die gesetzliche Krankenversicherung im Allgemeinen unter erheblichen Kostendruck steht, werden Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen auch in Zukunft die Regel sein. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Arbeitnehmer für einen privaten Gesundheitsschutz. Allerdings sind die Angebote der rund 50 privaten Versicherungsunternehmen sehr vielfältig, da sie mehrere Tarife mit jeweils unterschiedlichen Leistungen anbieten und so das Vergleichen mehrerer privater Krankenversicherer erschweren. Dennoch können sich Zeit und Mühen für den Einzelnen lohnen. Zur privaten Krankenversicherung dürfen gesetzlich Versicherte wechseln, sobald sie die Versicherungspflichtgrenze bzw. die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten haben. Zu beachten ist jedoch, dass diese Versicherungspflichtgrenze jährlich angepasst wird und im Jahr 2010 bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 49.950 Euro liegt.

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